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  • · Fachbeitrag · Praxisfälle

    Unterfütterungen beim GKV-Patienten: So rechnen Sie die möglichen Varianten ab!

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Auch wenn Wiederherstellungsmaßnahmen zum Routinegeschäft einer Zahnarztpraxis gehören, stellen sie in der Abrechnung eine Herausforderung dar. Im folgenden Praxisfall werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Unterfütterung ‒ und etwaiger Kombination mit weiteren Wiederherstellungsmaßnahmen ‒ dargestellt und erläutert, wie das jeweils abzurechnen ist. |

    Allgemeine Hinweise und Befundklassen

    Unterfütterungen werden in Teil- oder vollständige Unterfütterungen, in direkte oder indirekte Unterfütterungen und in Unterfütterungen mit und ohne funktionelle Randgestaltung unterschieden. Je nach Art der Unterfütterung ist die entsprechende BEMA-Leistungsnummer zu wählen. Folgende BEMA-Leistungen können infrage kommen:

     

    • BEMA-Leistungen für Unterfütterungen

    100c

    Teilunterfütterung (direkt oder indirekt)

    100d

    Vollständige Unterfütterung im direkten Verfahren

    100e

    Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer

    100f

    Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer