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  • · Fachbeitrag · Praxisfälle

    Chirurgische Behandlungen: Fünf Fallbeispiele zu „Knackpunkten“ der Abrechnung

    | Die Chirurgie verlangt besonders gute Abrechnungskenntnisse. Oft wird bei der Liquidation leider einiges an Honorar verschenkt. Worauf bei der Abrechnung besonders zu achten ist, wird nachfolgend anhand von fünf Fallbeispielen erläutert. Aufgrund der umfangreichen Nebenleistungen beschränken wir uns auf die Kernpositionen. |

    1. Fallbeispiel: Osteotomie

    Wenn Zahnfleisch aufgeklappt, Knochen abgetragen und ein Zahn oder mehrere Zähne entfernt werden, ist dies Leistungsinhalt einer Osteotomie. Diese wird bei GKV-Patienten nach der BEMA-Nr. 47a (Ost1) berechnet, in der Privatliquidation nach der GOZ-Nr. 3030.

     

    • Abrechnungsbeispiel
    Datum
    Behandlung
    BEMA
    GOZ/GOÄ

    19.09.

    38, 48 Aufklappung, Knochenabtragung und Entfernung der Zähne

    2 x 47a (Ost1)

    2 x 3030+ 0500

    38 Naht

    -

    Mat.

    48 Einfache Hautlappenplastik

    Ä2381

    Ä2381

    + Mat.

    Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG)

    Ä935d

    Ä5004