· Fachbeitrag · PAR-Nachsorge
Fallbeispiel: Nachsorge nach abgeschlossener PAR-Therapie beim GKV-Patienten
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
Bei einer Parodontitis handelt es sich um eine chronische Erkrankung. Durch die Parodontitis-(PAR-)Therapie kann man deren Verlauf mindern und die akuten Entzündungen eindämmen. Allerdings bedarf es nach der abgeschlossenen PAR-Therapie weiterer regelmäßiger auf den Patienten zugeschnittener Kontrollen und Behandlungen, die oftmals das Maß einer normalen professionellen Zahnreinigung (PZR) übersteigen. Dieser Beitrag veranschaulicht die Nachsorge beim gesetzlich versicherten Patienten (GKV-Patienten) an einem Beispiel.
Mit PAR-Therapie zulasten der GKV ist es oft nicht getan
Die PAR-Therapie bei gesetzlich Versicherten erstreckt sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach abgeschlossener antiinfektiöser bzw. chirurgischer Therapie. Unter Umständen kann die unterstützende PAR-Therapie (UPT) um sechs Monate verlängert werden.
Darüber hinaus gilt der PAR-Patient aber nicht als austherapiert. Der Patient sollte über die Möglichkeit einer Fortführung der regelmäßigen Kontrolle mit intensiver Reinigung aufgeklärt werden. Diese weitere Behandlung ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und muss mit dem Patienten privat nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) vereinbart werden.
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