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  • · Kieferorthopädie

    Anlegen einer Verbandsplatte ‒ so rechnen Sie ab

    Bild: ©MZaitsev - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen kann eine Wundbehandlung per Verbandsplatte notwendig sein, um die Wundversorgung des Patienten und dessen Nahrungsaufnahme zu sichern. Die Abrechnung erfolgt bei entsprechender Indikation über die GKV. Was dabei zu beachten ist, erklärt der folgende Praxisfall. |

    Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung über die GKV

    Verbandsplatten sind bei Vorliegen folgender Indikationen im Rahmen des Sachleistungskatalogs nach Nr. 2700 GOÄ (GKV) berechenbar:

    • Entfernen von palatinal retinierten Zähnen im Oberkiefer