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  • · Füllungstherapie

    Amalgamsanierung nach ganzheitlichen Behandlungsverfahren ‒ so wird abgerechnet

    Bild: ©bravissimos - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Umweltzahnmedizin und Amalgamsanierungen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit ganzheitlichen Behandlungsverfahren und biokompatiblen Werkstoffen werden immer häufiger von Patienten gewünscht. Dieser Praxisfall erklärt die Abrechnungsmöglichkeiten der Amalgamsanierung nach kinesiologischer Testung und Amalgamausleitung bei einer GKV-Patientin, wobei die Sanierung zwei intakte und eine insuffiziente Füllung betrifft. |

    Naturheilkundliche Amalgamsanierung

    Amalgamsanierungen nach ganzheitlich naturheilkundlichen Verfahren sind nicht im BEMA enthalten und mit dem GKV-Versicherten privat zu vereinbaren. Die GOZ und die GOÄ enthält dazu keine Gebührennummer, daher erfolgt die Abrechnung analog nach § 6 Abs. 1 GOZ. Bei Amalgamsanierungen mittels spezieller umweltmedizinischer Maßnahmen handelt es sich in der Regel nicht um das Entfernen insuffizienter Amalgamfüllungen mit anschließenden restaurativen Maßnahmen nach herkömmlichen Präparationsmaßnahmen.

     

    Achtung: Der Austausch intakter Füllungen stellt keine Kassenleistung dar. Erfolgt diese Behandlung auf Wunsch des Patienten, so ist dies eine Verlangensleistung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ und mit dem Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren.