· Fachbeitrag · Brücken
Klinischer Fall: Brückenversorgung trotz disparallelem Pfeiler beim GKV-Patienten
von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
Nicht immer lassen sich bei Brückenversorgungen die Pfeiler so parallel und konisch gestalten, dass sie eine gemeinsame Einschubrichtung aufweisen. Sind Brückenpfeiler so stark gekippt, dass ein weiteres Beschleifen eine zu große Verletzungsgefahr für den Zahnnerv darstellt oder den Pfeilerzahn in seiner Statik zu stark schwächt, so kann in die Brückenversorgung ein Geschiebe eingearbeitet werden. Wie solche Versorgungen bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen sind, zeigt dieser Beitrag anhand eines Fallbeispiels.
Befund und Behandlungsplanung
Ein gesetzlich versicherter Patient soll im 2. Quadranten mit einer vollverblendeten Metallkeramikbrücke zum Ersatz der Zähne 25 und 26 versorgt werden. Da der Pfeiler 27 nach palatinal stark gekippt ist, wird mesial die Einarbeitung eines konfektionierten Geschiebes empfohlen.
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KM | BM | BM | oKM | ||||||||||||||
KV | BV | B | oK | ||||||||||||||
B | kw | f | f | ww | f | ||||||||||||
8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
B | f | ||||||||||||||||
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