· Nachricht · Zahnentfernung
Ist für Extraktionen mit dem Benex-System eine Mehrkostenvereinbarung zulässig?
FRAGE: „Bei stark zerstörten Zähnen nehmen wir die Extraktionen gern minimalinvasiv unter Einsatz des Benex-Systems vor. Gibt es die Möglichkeit, den erhöhten Aufwand bei Kassenpatienten über eine Mehrkostenvereinbarung abbilden?“
Antwort: Die Leistung „Minimalinvasive Zahnentfernung“ – z. B. mit dem Benex-Extraktionssystem – ist im BEMA nicht beschrieben. Auch enthält die Behandlungsrichtlinie keine entsprechende Vorgabe. Für die Zahnentfernungen bei Kassenpatienten gibt es keine Mehrkostenregelung; sie ist lediglich durch die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) V zur Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen und durch die gesetzlichen Regelungen zum Festzuschusssystem für Zahnersatz vorgesehen.
Somit ist die genannte Extraktionsmethode als außervertragliche Leistung mit gesetzlich versicherten Patienten gemäß § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) privat zu vereinbaren und nach der GOZ komplett privat zu berechnen. Infrage kommt hierfür z. B. die Nr. 3020 GOZ für die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes. Zusätzlich fällt der OP-Zuschlag nach der Nr. 0500 GOZ an. Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nr. 0110 GOZ berechnet.