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  • · Fachbeitrag · Versicherungsanfragen

    Versicherung will für Auskunft weniger bezahlen als wir verlangen - was tun?

    | FRAGE: „Die Zusatzversicherung eines meiner Patienten hat nach Vertragsabschluss in einem Schreiben um einige Auskünfte gebeten. Wir teilten ihr schriftlich mit, dass die Honorierung nicht nach der Gebührenordnung, sondern nach den §§ 612 (Vergütung) und 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen) erfolgt und wir 40 Euro in Rechnung stellen werden. Daraufhin erhielten wir ein Schreiben, dass sie nur 30 Euro zahlen wollen. Wie können wir geschickt reagieren?“ |

     

    ANTWORT: Es existiert für den Zahnarzt weder eine gesetzliche Pflicht noch eine vertragliche Grundlage, direkt an ihn gerichtete Anfragen einer privaten Krankenversicherung zu beantworten, denn es bestand oder besteht ausschließlich eine vertragliche Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient. Wird der Zahnarzt vom Patienten aber gebeten, die Anfrage einer privaten Krankenversicherung zu beantworten, so ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag in der Regel die Nebenpflicht, dies auch zu tun.

     

    Da der Zahnarzt zu der Versicherung keine Rechtsbeziehung hat, schuldet der Patient grundsätzlich die Vergütung Ihrer Auskunft. Daher sollte dem Patienten stets empfohlen werden, die Frage der Kostenübernahme mit seiner Versicherung zu klären.