· Fachbeitrag · Prothetik
Patient lässt seine Prothese direkt im Labor reparieren – besteht Anspruch auf einen Festzuschuss?
FRAGE: „Bekommt unser Patient einen Festzuschuss, wenn er seine Prothese direkt im Labor reparieren lässt?“
Antwort: Nein, Festzuschüsse und zahnärztliche Gebühren sind nur abrechnungsfähig, wenn eine klinische Untersuchung stattgefunden hat und/oder die Funktionsfähigkeit des wiederhergestellten Zahnersatzes kontrolliert wurde.
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Quelle: ID 50814697