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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Patient lässt seine Prothese direkt im Labor reparieren – besteht Anspruch auf einen Festzuschuss?

    FRAGE: „Bekommt unser Patient einen Festzuschuss, wenn er seine Prothese direkt im Labor reparieren lässt?“

     

    Antwort: Nein, Festzuschüsse und zahnärztliche Gebühren sind nur abrechnungsfähig, wenn eine klinische Untersuchung stattgefunden hat und/oder die Funktionsfähigkeit des wiederhergestellten Zahnersatzes kontrolliert wurde.

     

    MERKE —

    • Wenn aus Gründen, die der Patient zu vertreten hat, diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, sind Festzuschüsse und Gebühren nur dann abrechnungsfähig, wenn die Überprüfung der Funktionsfähigkeit in einem vertretbaren zeitlichen Zusammenhang nachgeholt wird.
    • Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Patient die Rechnung des Labors direkt bezahlen.
     
    Quelle: ID 50814697