Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Prophylaxe

    GOZ 2012: Die Abrechnung unterschiedlicher Arten der Zahnreinigung bei PKV- und GKV-Patienten

    | Wiederholt haben wir in den letzten Wochen Fragen zur Abrechnung der professionellen Zahnreinigung nach der neuen GOZ 2012 erhalten. Die folgende Frage nehmen wir daher zum Anlass, uns etwas ausführlicher mit dieser Thematik zu befassen. |

     

    Frage: „Gerne würden wir von Ihnen erfahren, wie die unterschiedlichen Arten der Zahnreinigung nach der GOZ 2012 für PKV- und GKV-Patienten korrekt abgerechnet werden. Leider gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten.

     

    Bisher haben wir für die Air-Flow-Zahnreinigung 35 Euro verlangt, für Zahnstein- und Air-Flow-Reinigung (Zst das zweite Mal im Jahr) 60 Euro und für die PZR mit Anfärben (GOZ-Nrn. 100, 102 und Nr. 405 im Faktor erhöht) zwischen 70 und 120 Euro (je Aufwand und Anzahl der Zähne) . Auch haben wir die Entfernung weicher Beläge und Pigmentauflagerungen inklusive Tiefenfluoridierung und gründlicher Politur nach § 2 Abs. 3 GOZ berechnet (mit 7,50 Euro beim GKV-Patienten). Nun sagte unsere Zahnärztekammer, dass die Air-Flow-Zahnreinigung keine medizinisch notwendige Leistung sei und daher als Wunschleistung abgerechnet werden müsse (obwohl Air-Flow den Biofilm entfernt und daher notwendig ist).