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  • · Privatliquidation

    Was ist bei der Abrechnung des Scannens/Designens zu beachten?

    Bild: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Wir sind eine Zahnarztpraxis mit Eigenlabor und haben uns jetzt einen Scanner angeschafft. In einigen Punkten bin ich unsicher: Zum einen ist mir nicht klar, welche Positionen ich für das Scannen/Designen verwenden bzw. anlegen kann. Zum anderen weiß ich nicht, ob ich die dann im Fremdlabor nur gefräste Einheit als Fremdlabor oder sogar als Material angeben muss. Letztendlich legen wir ja selbst das Design fest und geben die fertige Fräsdatei weiter, die dann allerdings individuell gefertigt ist.“ |

     

    Antwort: Für das Scannen/Designen des Werkstücks (Krone, Brücke etc.) können Sie eine praxisindividuell kalkulierte Position anlegen. Praxisindividuell kalkuliert bedeutet, dass der Preis für das Werkstück nach den Praxiskosten berechnet wird. Folgende Positionen für das Scannen/Designen sind denkbar:

     

    • Modell digitalisieren, je Modell 4,74 Euro (falls vorhanden)