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  • 25.02.2016 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    GOZ-Nr. 9050 neben Nr. 9040 in gleicher Sitzung – geht das in Sonderfällen?

    | Frage : „Wenn ich ein Implantat freilege, kann ich dafür die GOZ-Nr. 9040 berechnen. Die Nr. 9050 (Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem) ist daneben ja eigentlich nicht abrechenbar. Wenn ich jedoch in der gleichen Sitzung neben dem Implantat auch die Abformung mit Abformpfosten durchführe und in dieser Sitzung deshalb mehrfache unterschiedliche Aufbauelemente austausche, kann ich dann die Nr. 9050 zusätzlich zur Nr. 9040 abrechnen?“ |