· Fachbeitrag · Parodontologie
Ist eine UPT ohne vorige AIT wirklich möglich?
FRAGE: „In Ihrem Beitrag in AAZ 01/2026, Seite 12 ging es um einen Zahn, der ursprünglich im Rahmen einer PAR-Behandlung zunächst nicht mit einer AIT a/b behandelt wurde, dann aber im Verlauf der PAR-Strecke – also in der UPT – eine Tasche entwickelt hat. Vorgeschlagen wurde die Behandlung mit einer Leistung nach BEMA Nr. UPT e/f. Meine Abrechnungsmitarbeiterin und ich teilen die Auffassung der KZV Hamburg, wonach eine Behandlung mit der UPT e/f nicht möglich ist, weil der betreffende Zahn zuvor eben nicht mit einer AIT a/b behandelt wurde. Somit müsste dieser Zahn über die GOZ behandelt werden. Eventuell könnte man überBEMA-Nr. 49/50 (Exz1/Exc2) weiterbehandeln, aber selbst das wird innerhalb der PAR-Strecke schwierig. Da ich regelmäßig Vorträge zum Thema halte dies anders kommuniziere, bitte ich um genaue Prüfung. Des Weiteren bin ich im Vorstand des Berufsverbandes der Parodontologen in Deutschland (BFSP) und dort wird es auch anders kommuniziert. Gibt es möglicherweise von KZV zu KZV unterschiedliche Sichtweisen?“
Antwort: Es ist möglich, dass sich nach der vor nunmehr einigen Jahren eingeführten PAR-Richtlinie zu dieser Frage regionale Interpretationen gebildet haben, die in den verschiedenen KZVen zu unterschiedlichen Auffassungen geführt haben. Diese sind nicht im Detail bekannt. Auch die Auffassung des BFSP zu dieser Frage liegt nicht hier vor.
Wenn die beschriebene Situation ausnahmsweise eintritt, dass sich im Verlauf der PAR-Behandlung ein ursprünglich nicht behandlungsbedürftiges Parodontium so verschlechtert, dass es mit behandelt werden müsste, kann dies zwei Ursachen haben:
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