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  • · Fachbeitrag · Leserforum, Teil 2

    GOZ 2012: Sie fragen - wir antworten

    | Seit Jahresbeginn haben wir von unseren Leserinnen und Lesern viele Fragen zur neuen GOZ erhalten, die die Problemfelder widerspiegeln, mit denen viele Praxen seit der Umstellung zu kämpfen haben. Deshalb greifen wir nachfolgend die häufigsten Fragen auf und beantworten sie. Der erste Teil ist in der März-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ - AAZ - erschienen. |

    Weniger Zeit als vorgesehen bei Erstellung des Mundhygienestatus - einen niedrigeren Faktor wählen?

    Frage | „Wenn wir für die GOZ-Nr. 1000 (Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten) weniger Zeit benötigen als in der Gebührenbeschreibung festgelegt ist, sollten wir dann die Gebühr mit einem geringeren Faktor berechnen?“

     

    Antwort | Die Gesamtdauer der Leistung ist mit einer Mindestzeit belegt. Ist dem Patienten eine lange Sitzung nicht zumutbar oder muss aus Gründen der Praxisorganisation die Sitzung kürzer gehalten werden, kann die Leistung der GOZ-Nr. 1000 auf mehrere Sitzungen verteilt werden. Haben Sie den kompletten Leistungsinhalt in deutlich kürzerer Zeit erbracht, steht Ihnen die GOZ-Nr. 1010 zur Verfügung. Um diese abzurechnen, müssen Sie nicht zuvor die GOZ-Nr. 1000 berechnet haben! Die Abrechnung der Nr. 1000 bei Unterschreitung der Zeitdauer mit einem geringeren Faktor scheidet jedoch aus.