· Fachbeitrag · Leserforum
Lücke regio 24 ist geschlossen, Zähne 26, 27 sollen überkront werden ‒ wo verläuft die Verblendgrenze?
Frage: Wenn die Lücke regio 24 geschlossen ist und die Zähne 26 und27 überkront werden sollen, wo verläuft dann die Verblendgrenze?
Antwort: Bei Verlust des Zahnes 24 und Lückenschluss ist die tatsächliche topographische Lage des zu überkronenden Zahnes entscheidend. Obwohl Zahn 26 außerhalb des Verblendbereichs liegt (Verblendgrenze: OK 5-5, UK 4-4), nimmt er aufgrund des Lückenschlusses (Mesialwanderung der Zähne 25 und 26) die topographische Lage von Zahn 25 ein und rückt damit in den Verblendbereich. Für Zahn 26 besteht in diesem Fall der Anspruch auf einen Verblendzuschuss. Bei der Beantragung der beiden geplanten Kronen für die Zähne 26 und 27 im EBZ tragen Sie bitte in der Bemerkungszeile des Heil- und Kostenplans das Kennzeichen „05“ (Bemerkungen ZER) „Topographische Lage, Lückenschluss im Verblendbereich“ ein. Für die Krone an Zahn 26 stellt die vestibuläre Verblendung die Regelversorgung dar. Der Festzuschuss 1.3 wird beantragt und gewährt.