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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Einzelkronen: Individueller Löffel nach GOZ-Nr. 5170 
regelmäßig auch bei Kassenpatienten?

    |Frage: „Wir haben im Team eine Streitfrage zur Berechnung der GOZ-Nr. 5170 (Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel ..., je Kiefer). Ein Berater behauptet, auch bei Einzelkronen könne die Nr. 5170 berechnet werden - egal ob Kasse oder Privat. Für die Abrechnung müssten nur drei Voraussetzungen zutreffen: ungünstiger Zahnbogen, störende Bänder oder Abformung zur Remontage. Wir haben Zweifel. Was meinen Sie?“|

     

    Antwort: Reicht aus Gründen, die hohe Anforderungen an die Präzision stellen, die Abformung mit einem konfektionierten Löffel zur Sicherung des Behandlungserfolgs nicht aus, können individuell aus Kunststoff im zahntechnischen Labor hergestellte Abdrucklöffel verwendet werden. Solche Gründe sind zum Beispiel ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder. Sowohl im voll- als auch im teilbezahnten Kiefer kann eine anatomische Abformung mit individuellem Löffel notwendig sein, zum Beispiel

     

    • zur Anfertigung von Zahnersatz,