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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Chirurgische Kronenverlängerung: Abrechnung?

    | FRAGE: „Wie können wir eine chirurgische Kronenverlängerung nach der neuen GOZ abrechnen, so dass wir auf das Honorar aus der GOZ‘88 kommen?“ |

     

    Antwort: Die chirurgische Kronenverlängerung wurde in die novellierte GOZ als eigenständige Gebühr aufgenommen. Die GOZ-Nr. 4136 beschreibt unterschiedliche Maßnahmen, unter anderem eben auch die chirurgische Kronenverlängerung. Die Honorierung fällt jedoch mit 25,87 Euro beim Faktor 2,3 recht mager aus. Selbst der Faktor 3,5 ist schlechter bewertet als die bis 2011 empfohlene Analoggebühr (GOZ-Nr. 323 = 56,92 Euro beim Faktor 2,3). Um ein vergleichbares Honorar wie in den vergangenen Jahren zu erzielen, bleibt die Möglichkeit der Abweichenden Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 17 | ID 34341370