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  • · Nachricht · Chirurgie

    Abrechnung der Freilegung des Zahns 23

    FRAGE: „Was kann ich für eine Freilegung des Zahnes 23 berechnen?“

     

    Antwort: Die operative Freilegung wird mit BEMA-Nr. 63 berechnet. Dazu kommt die Anästhesie. Die kieferorthopädische Behandlung kann gleichzeitig oder später erfolgen.

     

    In der GOZ wird die Freilegung nach Nr. 3260 GOZ plus Zuschlag 0510 sowie Oberflächenanästhesie und Anästhesie berechnet. Atraumatisches Nahtmaterial kann zusätzlich berechnet werden.

     

    Im BEMA und in der GOZ wären zeitgleich z. B. folgende Leistungen noch berechnungsfähig (die Liste ist nicht abschließend):

     

    • Verbandsplatte: BEMA und GOZ jeweils Nr. Ä2700 + Material- und Laborkosten
    • Anlegen von Drahtligaturen: BEMA und GOZ jeweils Nr. Ä2697 + Materialkosten,
    • Semipermanente Schienung: BEMA-Nr. K4; Nr. 7070 GOZ + Materialkosten
    • Anbringen eines Bandes (BEMA-Nr. 126a; Nr. 6120 GOZ) oder von Brackets (BEMA-Nr. 126b; Nrn. 6100 + 2197 GOZ).
    Quelle: ID 50955208