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  • 20.01.2023 · Nachricht · Zahnersatz

    Festzuschüsse: Vergütung für Regelversorgung zum 01.01.2023 um 3,45 Prozent gestiegen

    Bei der Versorgung mit Zahnersatz wurde die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 01.01.2023 angepasst. Wie die KZBV mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.12.2022 eine Erhöhung um 3,45 Prozent beschlossen. Inzwischen liegt auch die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 21.12.2022 vor, wonach der Beschluss des G-BA nicht beanstandet wird. Eine Abrechnungshilfe der KZBV für Festzuschüsse finden Sie online unter iww.de/s7443 .