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  • 24.10.2017 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Fachzahnarzt für Oralchirurgie ist mit Zahnärzten der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen

    Wird in Wirtschaftlichkeitsprüfungen die Gesamtabrechnung überprüft, sind die Prüfgremien grundsätzlich verpflichtet, einen Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit Zahnärzten mit der Gebietsbezeichnung „Oralchirurgie“ zu vergleichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Facharzt für Oralchirurgie ausschließlich oder fast ausschließlich chirurgische Leistungen erbringt und auf Überweisung hin tätig wird. So entschied das Sozialgericht (SG) München (Urteil vom 05.07.2017, Az. S 38 KA 5178/16, Abruf-Nr. 197250 ).