23.12.2016 · Fachbeitrag · Verordnung
Vertragszahnärzte bekommen eigene Richtlinie für Heilmittelverordnungen
Auch für die vertragszahnärztliche Versorgung gibt es künftig eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog. Eine Erstfassung der Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2016. In Kraft treten soll die Richtlinie am 01.07.2017. Durch sie sollen die zahnmedizinischen Besonderheiten der Heilmittelversorgung eindeutig abgebildet und eine gezieltere Patientenbehandlung ermöglicht werden.
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