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  • 21.09.2018 · Fachbeitrag · Recht

    BGH: Kein Vergütungsanspruch für eine grob fehlerhafte Implantatbehandlung

    Ein Zahnarzt hat keinen Anspruch auf Vergütung für eine Implantatbehandlung, wenn er diese grob fehlerhaft durchgeführt hat und eine Korrektur des Behandlungsfehlers im Nachhinein nicht mehr möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.09.2018, Az. III ZR 294/6).