27.01.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
SG Münster: Nachbessern nicht möglich, wenn die Abrechnung bereits an die Kasse weitergeleitet wurde
In einem Urteil vom 21. September 2015 hat das Sozialgericht (SG) Münster noch einmal das bestätigt, was seit Jahren in § 16 Abs. 8 des Ersatzkassenvertrags für Zahnärzte (EKV-Z) geregelt ist: Danach kann ein Vertragszahnarzt die Abrechnung nur so lange ergänzen oder ändern, wie sie nicht bereits von der KZV an die Ersatzkasse weitergeleitet worden ist (Az. S 2 KA 4/14, Abruf-Nr. 146208 ).
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