Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.09.2018 · Fachbeitrag · Recht

    BGH: Kein Vergütungsanspruch für eine grob fehlerhafte Implantatbehandlung

    | Ein Zahnarzt hat keinen Anspruch auf Vergütung für eine Implantatbehandlung, wenn er diese grob fehlerhaft durchgeführt hat und eine Korrektur des Behandlungsfehlers im Nachhinein nicht mehr möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.09.2018, Az. III ZR 294/6). |