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  • 24.10.2017 · Fachbeitrag · Prophylaxe

    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zunehmend Prophylaxeleistungen für Kinder bis zum 30. Lebensmonat

    | Neben der Individualprophylaxe für die 6- bis 18-Jährigen wurden bereits 1999 die Früherkennungsuntersuchungen (FU) für Kleinkinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr in den BEMA eingefügt. Diese können zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat in jährlichen Abständen einmal abgerechnet werden. Inzwischen haben einzelne Krankenkassen ihr Präventionsprogramm auf die „ganz Kleinen“ erweitert – so die BARMER GEK, die DAK-Gesundheit, die KKH und seit dem 01.10.2017 auch die AOK Hessen. |