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  • 10.04.2019 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Zahnärzten werden durch das TSVG leicht entschärft

    | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll zum 01.05.2019 in Kraft treten. Es enthält auch Änderungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Ärzten und Zahnärzten. Zwei Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Zahnärzten und führen zu einer leichten Entschärfung. |