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  • · Fachbeitrag · BMV-Z

    Zuschüsse zu den EBZ-Modulen erhöht

    | Gute Nachricht für alle Vertragszahnarztpraxen, die die Mitfinanzierung der Erstausstattung ( AAZ 11/2022, Seite 10 f.) mit den Modulen für die Teilnahme am elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) beantragt haben: Die beantragten Pauschalen werden erhöht. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) per Rundschreiben mitteilt (online unter iww.de/s7763 ) haben die Bundesmantelvertragspartner am 01.03.2023 eine entsprechende Nachtragsvereinbarung geschlossen. |

     

    • Pauschalen nach Leistungsbereichen (per 01.03.2023)
    BEMA-Teil
    Pauschale in Euro

    ZE

    417,00

    KFO

    348,00

    PAR

    185,00

    KG/KB

    92,00

     

     

    MERKE | Die Erhöhung kommt zustande, weil die Summe der über alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) addierten Rechnungsbeträge für die Finanzierung der EBZ-Module den geplanten Betrag von 24,7 Mio. Euro unterschreitet. Dadurch werden die EBZ-Pauschalen automatisch vertraglich angepasst ‒ im positiven Sinne. Diese Beträge sind als endgültig zu betrachten und für die verbindliche Weitergabe an den GKV-Spitzenverband bestimmt. Sie werden in der genannten Höhe an die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ausgezahlt.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 1 | ID 49247343