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  • · Fachbeitrag · BEMA-Änderungen

    Bewertungsausschuss beschließt Folgeänderungen im BEMA wegen der Adhäsivbrücke für 2019

    | Seit dem 01.07.2016 ist die einflügelige Adhäsivbrücke Bestandteil des BEMA. Dies machte weitere Änderungen an Gebührenpositionen im BEMA notwendig. Diese wurden zwischenzeitlich vom Bewertungsausschuss beschlossen ‒ und kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass es diese Änderungen nicht beanstandet. Derzeit wird noch über entsprechend notwendige Anpassungen in der Festzuschuss-Richtlinie beraten. Die Änderungen werden insgesamt zum 01.01.2019 in Kraft treten. |

     

    Die Softwarehersteller sind informiert, sodass rechtzeitig zum Jahreswechsel die geänderten bzw. neuen Leistungen im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung stehen werden. Bei den Änderungen geht es in erster Linie

    • um die Berechnung von Teilleistungen bei nicht vollendeter Leistung,
    • um ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Funktion von Adhäsivbrücken (insbesondere Wiedereingliederung) und
    • um die Frage, in welcher Form das Erfordernis einer Teilleistungsabrechnung bei der Abrechnung begründet wird (Wegfall der Papierabrechnung).

     

    AAZ wird Sie zeitnah vor dem Inkrafttreten dieser Änderungen noch einmal ausführlich informieren.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 1 | ID 45494133