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  • 22.11.2016 · Fachbeitrag · Arzneimittelverordnung

    Standardisierter Medikationsplan wurde zum 01.10.2016 eingeführt

    | Seit dem 01.10.2016 haben GKV-Versicherte gegenüber dem Vertragsarzt Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Zunächst gibt es den Plan nur in Papierform. Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können. Spätestens dann werden auch Zahnärzte in die Aktualisierung des Medikationsplans eingebunden. |