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  • 31.08.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    SG Hannover zum Schadenersatzanspruch bei Prothetikmängeln

    | Das Sozialgericht (SG) Hannover hat in einem aktuellen Urteil vom 13. Mai 2015 entschieden, dass die strittige prothetische Versorgung zu Recht vom Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) in Regress genommen worden war. Wenn wie vorliegend bei einer prothetischen Versorgung ein Mangel festgestellt wird – hier fehlender Randschluss und fehlende Messaufnahme bei Wurzelfüllungen –, verstößt der Zahnarzt schuldhaft gegen den zahnärztlichen Standard (Az. S 35 KA 39/11, Abruf-Nr. 145177 ). |