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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Köln: Keramikimplantate waren medizinisch notwendig

    | Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 (Az: 23 O 274/09, Abruf-Nr. 112396 ) entschieden, dass die Krankenversicherung (PKV) im konkreten Fall zu hohe Anforderungen an die wissenschaftliche Anerkennung von Keramikimplantaten gestellt und zu Unrecht die Erstattung verweigert hatte. |

     

    Dem Urteil lag der Fall eines Patienten zugrunde, bei dem eine Titanunverträglichkeit festgestellt worden war und der sich somit für Implantate aus Keramik entschieden hatte. Die private Krankenversicherung erklärte sich bereit, die Kosten zu erstatten - allerdings erst unter der Voraussetzung, dass die Kosten einer eventuellen Neuversorgung aufgrund von Komplikationen nicht von ihr übernommen werden. Der Patient war einverstanden. Im Jahr darauf begab er sich aufgrund eingetretener Periimplantitis in die Behandlung einer anderen Zahnarztpraxis. Weitere Keramikimplantate wurden inseriert. 

     

    Die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu erstatten. Das Gericht entschied allerdings, dass die Klage begründet war. Die Behandlung zur Rettung des bestehenden Zahnersatzes und zur Behandlung der Periimplantitis sei notwendig gewesen. Es habe sich nicht um eine Neuversorgung gehandelt. Das Gericht entschied auch, dass die Behandlung mit den Keramikimplantaten medizinisch notwendig war. Angesichts der bereits bestehenden implantologischen Versorgung hätte es keinen Sinn gemacht, eine Versorgung mit einem anderen Material durchzuführen, zumal die Implantate gut eingeheilt waren.

    (Mitgeteilt von RA Michael Zach, Kanzlei für Medizinrecht, Mönchengladbach)

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 28343430