· Fachbeitrag · Prothetik
Beschwerde erfolgreich: 3.500 Euro Eigenanteil für Gutowski-Prothese sind zu viel!
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
Wenn sich gesetzlich versicherte Patienten bei ihrer Krankenkasse über eine prothetische Versorgung beschweren, geht es meistens um die Kosten der Behandlung bzw. um den damit verbundenen Eigenanteil. Bei einer begründeten Beschwerde beauftragt die Krankenkasse dann einen Gutachter, die Rechnung zu prüfen. Wie eine solche Prüfung ausgehen kann, zeigt dieser Beitrag am Beispiel einer Gutowski-Prothese (vgl. 09/2022, Seite 12 ff.). Hier stellte der Gutachter fest: Rund 3.500 Euro Eigenanteil sind zu viel!
Gutowski-Prothesen sind eine gleichartige Versorgung
Das Totalprothesenkonzept nach Gutowski stellt ein anerkanntes Verfahren zur Herstellung von speziellen Totalprothesen dar. Es vereint bewährte Verfahren zu einem in sich stimmigen System und kann sicherlich als ein Goldstandard in der Behandlung von Totalprothesenträgern bezeichnet werden. Da die Versorgungsform gegenüber einer konventionellen Totalprothese nicht wechselt, ist die Gutowski-Prothese als gleichartige Versorgung einzustufen und als solche abzurechnen.
Die Mehrkosten im ZE-Bereich werden nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) V privat mit dem Patienten vereinbart. Alle anderen berechenbaren Privatleistungen sind gem. § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag (BMV-Z) mit gesetzlich versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.
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