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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Update zur Versiegelung von Prämolaren und/oder Glattflächen: welche Krankenkasse erstattet was?

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (6er und 7er) bei Kindern und Jugendlichen vom 6. bis zum vollendeten 18 Lebensjahr gehört zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Versiegelung der Prämolaren, Frontzähne und Milchmolaren ist dagegen eine Privatleistung. Dennoch übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten auch für Versiegelungen außerhalb der gesetzlichen Regelung oder gewähren entsprechende Zuschüsse. Die Höhe und die Konditionen der Erstattung variieren je nach Kasse allerdings erheblich. Wichtig: Dieser Beitrag ist ein Update aus AAZ 04/2022, Seite 11 ff. |

    DMS VI bestätigt, wie sinnvoll Prävention ist

    Die vor kurzem veröffentlichten Ergebnisse der Mundgesundheitsstudie DMS VI belegen den Erfolg der Prävention. Präventionsmaßnahmen nützen nicht nur Kindern, sondern auch jüngeren Erwachsenen, von denen heute 7 Prozent kariesfrei sind (vgl. kostenlose Leseprobe im ZR 05/2025, Seite 19 f., Abruf-Nr. 50357666). Neben regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt in Verbindung mit Maßnahmen der Individualprophylaxe haben nicht zuletzt Fissurenversiegelungen entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen .

    Welche Zuschüsse der Krankenkassen sind möglich?

    Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurde mit größter Sorgfalt und nach ausführlicher Recherche erarbeitet und erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise und Empfehlungen wird jedoch ausgeschlossen. Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit ändern.