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  • 06.10.2025 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Kostenerstattung nach § 13 SGB V: Wer prüft die Einhaltung der G-BA-Behandlungsrichtlinie?

    | Frage: „Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Kostenerstattung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) V (AAZ 09/2025, Seite 14 f.) gelesen. Ob eine zahnärztliche Leistung den GKV-Sachleistungskatalog überschreitet und damit die Kostenerstattung greift, richtet sich bekanntlich nach der Behandlungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Aber wer prüft, ob die Richtlinie eingehalten wird (z. B. in der Endodontie und bei Füllungen mit ungünstiger Prognose)?“ |