· Fachbeitrag · Implantatprothetik
Implantatgetragene Teleskopprothese: Ist die Erneuerung identisch oder nicht?
von Yvonne Lindner (VWA), ZMV, Referentin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Bei einer Patientin ist die identische Erneuerung einer implantatgetragenen Oberkiefer-(OK-)Prothese geplant. Die Krankenkasse lehnt die beantragten Festzuschüsse ab. Begründung: Es liege eine identische Erneuerung vor. Ob die Krankenkasse im vorliegenden Fall recht hat, zeigt dieser Beitrag
Hintergrund: Diesen Anspruch hat der Patient
Eine identische Erneuerung einer Suprakonstruktion liegt vor, wenn sich die Zahl der in die implantatgetragene Prothesenkonstruktion einbezogenen natürlichen Zähne nicht geändert hat. In diesem Fall sind Festzuschüsse nach Befundklasse 7 anzusetzen. Befund Nr. 7.5 wird bei Erneuerung einer Suprakonstruktion sowohl für zahn- als auch implantatgetragene Konstruktionselemente gewährt. Ergänzende Implantationen, Explantationen und Änderungen der Art der Verankerung werden dabei nicht berücksichtigt.“
Implantologische und implantatbedingte Leistungen, u. a. Implantataufbauten, prothetische Aufbaupfosten, implantatbedingte Verbindungselemente, gehören nicht zum Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies gilt auch dann, wenn Ausnahmefälle nach Ziffer 36b (zahnloser atrophierter Kiefer) der Zahnersatz-Richtlinien vorliegen.
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