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  • 01.04.2005 | Zahnersatz

    Verblendzuschuss für nach mesial gewanderten Zahn 16?

    Frage: „Laut Aussage unserer KZV kann für Zahn 16, der an die Stelle von 15 gewandert ist (also auf dem HKP 16 KV), kein Festzuschuss 1.3 gewährt werden. Wie erstelle ich dann den Heil- und Kostenplan?“  

     

    Antwort: Der Zahn 16 bleibt auch dann ein erster Molar, wenn er an Stelle des Zahnes 15 steht. Zwar wird die Lücke beim Ansatz der Festzuschüsse in ihrer tatsächlichen Ausdehnung zu Grunde gelegt, das heißt für die Brücke 16 )( - 13 (K B K) fällt der Zuschuss 2.1 und nicht etwa 2.2 an, dennoch endet die vertragliche Verblendung im Oberkiefer bei den zweiten Prämolaren, also den Zähnen 15 und 25.  

     

    Soll die Krone 16 verblendet werden, so stellt dies eine gleichartige Versorgung dar – mit der Konsequenz, dass für 16 die GOZ-Nr. 501 (bei Hohlkehlpräparation) anzusetzen ist. Auf den Zuschuss hat das allerdings keinen Einfluss.