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  • 01.03.2007 | Zahnersatz

    Teleskopprothese und Totalprothese: Bema-Nr. 89 für Einschleifmaßnahmen?

    Frage: „Bei einer beidseitig verkürzten Zahnreihe bis zum Eckzahn mit vollständiger Front im UK wird eine Teleskopprothese hergestellt. Der OK ist mit einer Totalprothese versorgt. Können wir Bema-Nr. 89 abrechnen?“  

     

    Antwort: Bema-Nr. 89 lautet: „Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken“. Werden nun Einschleifmaßnahmen regio 32 bis 42 notwendig, so kann hierfür die Nr. 89 abgerechnet werden. Aus der Leistungsbeschreibung ergibt sich nicht, dass die Nr. 89 nur für Einschleifmaßnahmen im Gegenkiefer abrechenbar wäre. Werden an der vorhandenen Totalprothese Einschleifmaßnahmen notwendig, so werden diese nach Nr. 106 (sK) über die konservierend-chirurgische Abrechnung in Ansatz gebracht.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 12 | ID 84712