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  • 01.04.2005 | Zahnersatz

    Sprungreparatur an Vollprothese und Unterfütterung: Welche Festzuschüsse fallen an?

    Frage: „An einer Vollprothese wird eine Sprungreparatur durchgeführt, gleichzeitig erfolgt eine Unterfütterung. Nach den Bema-Richtlinien dürfen in diesem Fall nicht zwei 100er-Ziffern nebeneinander abgerechnet werden, daher wird nur die höher bewertete Gebührenposition in Ansatz gebracht. Das Labor berechnet jedoch sowohl die Sprungreparatur als auch die Unterfütterung. Somit werden hier eine zahnärztliche Leistung, aber zwei Laborleistungen abgerechnet. Wie viele Festzuschüsse löst dieser Fall aus: 6.1 für den Sprung und 6.7 für die Unterfütterung? Oder gilt das nur, wenn die Leistungen in zwei Sitzungen erbracht werden?“  

     

    Antwort: Nach den neuesten Informationen der KZBV sind hier die Festzuschüsse 6.1 und 6.7 nebeneinander ansatzfähig, da ja beide Reparaturmaßnahmen durchgeführt worden sind. Zwar ist nur eine einzige Gebührenziffer – die Bema-Nr. 100e bzw. 100f – berechenbar, dies hat jedoch auf die Zuschussgewährung keinen Einfluss. Wichtig ist eine exakte Beschreibung der Wiederherstellungsmaßnahmen im Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplanes.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 10 | ID 84728