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  • 31.07.2008 | Zahnersatz

    Reparaturmaßnahmen nach Befundklasse 6: Übersicht zur schnellen Zuordnung

    Aus den Fragestellungen, die uns tagtäglich erreichen, ergibt sich, dass gerade bei der Zuordnung der korrekten Festzuschüsse bei den Wiederherstellungsmaßnahmen die größten Unsicherheiten bestehen. Wir stellen Ihnen daher in dieser Ausgabe eine Übersichtstabelle zu Reparaturmaßnahmen nach der Befundklasse 6 vor, anhand derer ein Großteil der Reparaturen schnell zuzuordnen ist. Mit der Befundklasse 7 werden wir uns in der nächsten Ausgabe befassen.  

     

    Falls Sie Fragen zur Zuordnung der Festzuschüsse und zur Abrechnung von Reparaturmaßnahmen bei Zahnersatz haben: Schreiben Sie uns! Faxnummer und Mailadresse finden Sie im Impressum auf der letzten Seite.  

    Befundgruppe 6

    Befundklasse 6.0  

    Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Direktes Auffüllen von Sekundärteleskopen; Bema-Nr. 100a  

     

    Aktivieren von Klammern; Bema-Nr. 100a  

     

    Aktivieren von Geschieben, Ankern oder Stegreitern  

    Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach der GOZ zu berechnen.  

     

    Befundklasse 6.1  

    Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Bruch-/Sprungreparatur ohne Abformung im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100a  

    Der Festzuschuss 6.1 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden.  

    Basisteil aus Kunststoff erneuern (ohne Abformung);  

    Bema-Nr. 100a  

    Zahn wieder befestigen oder erneuern (ohne Abformung)  

    Einfaches Auswechseln von Konfektionsteilen  

    Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach der GOZ zu berechnen.  

    Befundklasse 6.2  

    Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Bruch-/Sprungreparatur mit Abformung Kunststoff; Bema-Nr. 100b  

    Der Festzuschuss 6.2 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden.  

    Basisteil erneuern (Kunststoff); Bema-Nr. 100b  

    Zahn wieder befestigen oder erneuern (mit Abformung); Bema-Nr. 100b  

    Erneuerung aller Kunststoffteile unter Verwendung der Modellgussbasis; Bema-Nr. 100b  

    Erneuerung/Wiederbefestigung einer Klammer im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung um eine gebogene Klammer im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100b  

    Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen oder Kugelknopfankern, die sich auf Wurzelstiftkappen befinden; Bema-Nr. 100b  

    Wiederbefestigen von Verbindungselementen wie Anker, Geschiebe oder ähnliches  

    Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach GOZ zu berechnen.  

     

    Befundklasse 6.3  

    Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Bruchreparatur in der Metallbasis; Bema-Nr. 100b  

    Der Festzuschuss 6.3 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden.  

    Erneuerung/Wiederbefestigung eines gegossenen Halte- und Stützelements (mit Metallverbindung); Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung um ein gegossenes Halte- und Stützelement (mit Metallverbindung); Bema-Nr. 98h/1 oder 98h/2  

    Verblendung Rückenschutzplatte/Metallzahn erneuern; Bema-Nr. 100b oder 24b (regionale Unterschiede)  

    Rückenschutzplatte/Metallzahn erneuern; Bema-Nr. 100b  

    Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen (mit Maßnahmen im Metallbereich); Bema-Nr. 100b  

    Wiederbefestigen von Kugelknopfankern (mit Maßnahmen im Metallbereich); Bema-Nr. 100b  

    Wiederbefestigen von Ankern, Riegeln, Geschieben (mit Maßnahmen im Metallbereich)  

    Erneuerung eines Verbindungselements  

    Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach GOZ zu berechnen.  

     

    Befundklasse 6.4  

    Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Erweiterung um einen Zahn; Bema-Nr. 100b  

    Der Festzuschuss 6.4 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden.  

    Erweiterung um einen Zahn und eine gebogene Klammer (ohne Lötung); Bema-Nrn. 100b + ggf. 98f  

    Erweiterung um einen Zahn; Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung der Kunststoffbasis nach Extraktion; Bema-Nr. 100b  

    Befundklasse 6.4.1  

    Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Für jeden weiteren Prothesenzahn im Kunststoffbereich  

    Nur in Verbindung mit Festzuschuss 6.4 berechenbar  

     

    Befundklasse 6.5  

    Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

     

    Erweiterung um einen Zahn und gegossener Klammer; Bema-Nr. 100b + 98h/1  

    Der Festzuschuss 6.5 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden.  

    Erweiterung um einen Zahn mit gegossener Retention; Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung um einen Zahn mit gebogener Retention mit Metallverbindung (Lötung); Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung um ein gegossenes Basisteil; Bema-Nr. 100b  

    Erweiterung um einen Zahn mit Rückenschutzplatte; Bema-Nr. 100b  

    Befundklasse 6.5.1  

    Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn  

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Für jeden weiteren Prothesenzahn im gegossenen Metallbereich  

    Nur in Verbindung mit Festzuschuss 6.5 berechenbar  

     

    Befundklasse 6.6  

    Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Teilunterfütterung einer partiellen Prothese (direkt oder indirekt); Bema-Nr. 100c  

    Bei zusätzlichen Maßnahmen können die Festzuschüsse 6.0 bis 6.3 bzw. 6.4, 6.4.1, 6.5 und 6.5.1 daneben berechnet werden.  

    Vollständige Unterfütterung einer Teilprothese (nur im indirekten Verfahren); Bema-Nr. 100d  

     

    Befundklasse 6.7  

    Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalen Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Teilunterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese (direkt/indirekt); Bema-Nr. 100c  

    Bei zusätzlichen Maßnahmen können die Festzuschüsse 6.0 bis 6.3 bzw. 6.4, 6.4.1, 6.5 und 6.5.1 daneben berechnet werden.  

    Vollständige Unterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese indirekt; Bema-Nr. 100d, Bema-Nr. 100e oder 100f  

    Vollständige Unterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese direkt – Kein Festzuschuss!  

    Die direkte vollständige Unterfütterung ist keine Vertragsleistung und wird nach GOZ berechnet.  

     

    Befundklasse 6.8  

    Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Wiederbefestigen einer Krone; Bema-Nr. 24a  

    Der Festzuschuss 6.9 ist gegebenenfalls zusätzlich berechnungsfähig.  

    Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen im Metallbereich; Bema-Nr. 24a  

    Wiederbefestigen von Brücken, je Anker; Bema-Nr. 95a oder 95b  

    Löten eines perforierten Sekundärteleskops; Bema-Nr. 100a oder 100b  

     

    Befundklasse 6.9  

    Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Erneuerung der Verblendung an  

    • einer Krone (Bema-Nr. 24b)
    • einem Brückenanker (Bema-Nr. 95c)
    • einem Brückenglied (Bema-Nr. 95c)
    • einer Teleskopkrone (Bema-Nr. 24b)

    Der Festzuschuss 6.9 kann nur für Maßnahmen im Verblendbereich berechnet werden.  

    Der Festzuschuss 6.8 ist gegebenenfalls zusätzlich berechnungsfähig.  

     

    Befundklasse 6.10  

    Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 

    Wiederherstellungsmaßnahme 

    Bemerkungen 

    Neues Primärteleskop; Bema-Nr. 91d/2  

    Die Versorgung ist bei Vorliegen der Befunde 3.2 oder 4.6 Regelversorgung. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl das Primär- als auch das Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden.  

    Neues Sekundärteleskop; Bema-Nr. 91d/2  

    Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wird in der nächsten Ausgabe mit der Übersichtstabelle zur Befundklasse 7 fortgesetzt.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 4 | ID 120732