Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2005 | Zahnersatz

    Festzuschuss für subtotale Kunststoffprothese mit gebogenen Doppelarmklammern?

    Frage: „Bei einer älteren, gesundheitlich angeschlagenen Patientin soll das stark reduzierte Restgebiss (nur noch fünf Zähne) durch eine subtotale Kunststoffprothese mit gebogenen Doppelarmklammern versorgt werden. Ist hierfür ein Zuschuss nach Befundklasse 5 ansetzbar?“  

     

    Antwort: Grundsätzlich gilt, dass eine partielle Prothese als definitiver Ersatz eine Metallbasis aufweisen muss, um zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Kriterien zu genügen. Das bedeutet, dass eine reine Kunststoffprothese als nicht ausreichende Versorgungsform angesehen wird. Lediglich in Ausnahmefällen – etwa, wenn wie im vorliegenden Fall bei einem alten kranken Patienten die Versorgung mit einer Modellgussprothese nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint – kann eine reine Kunststoffprothese auch als definitiver Zahnersatz angezeigt sein, der dann den Zuschuss 5.3 auslöst.