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  • 01.08.2005 | Zahnersatz

    Festzuschüsse: Wird bei fehlenden Zähnen der Weisheitszahn mitgerechnet?

    Frage: „Ich habe eine Frage zum Fallbeispiel in der Juli-Ausgabe: Wird hier bei der Zahl der fehlenden Zähne pro Kiefer wirklich der Weisheitszahn mitgerechnet? Meines Wissens nicht! Dann müsste Ihr Beispiel vier fehlende Zähne aufweisen und eine Brücke Regelversorgung sein!“  

     

    Antwort: Entscheidend ist hier das Vorhandensein einer Freiendsituation. Diese ist laut Vereinbarung der Vertragspartner bereits gegeben, wenn die Zähne 7 und 8 fehlen. In einem solchen Fall liegt ein Befund gemäß Klasse 3 vor („Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nummern 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, sowie Freiendsituationen“). Demzufolge kann bei auch nur einseitigem Fehlen der Zähne 7 und 8 – wie in unserem Beispiel – die Regelversorgung niemals in einer Brücke gemäß Befundklasse 2, sondern stets nur in einer Modellgussprothese nach Festzuschuss 3.1 bestehen, und zwar unabhängig von der Anzahl der insgesamt fehlenden oder durch die Brücke ersetzten Zähne.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 14 | ID 84825