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  • 01.10.2007 | Zahnersatz

    Durchtrennung einer Brücke: Abrechnung?

    Frage: „Wiederholt ist es vorgekommen, dass ich eine Brücke durchtrennen musste, um die beiden Pfeilerzähne entfernen zu können. Wie kann ich diesen zusätzlichen Aufwand berechnen? Die Ekr trifft gemäß Leistungsbeschreibung nicht zu. Eine X3 ist doch auch nicht möglich, oder?“  

     

    Antwort: Für die Durchtrennung der Brückenspanne ist keine Bema-Ziffer berechenbar. Die Ekr wäre nur möglich, wenn die Ankerkronen von den Zähnen entfernt würden, um diese zu behandeln, oder wenn sich erst nach Kronenentfernung die Notwendigkeit zur Extraktion ergäbe. In diesem Fall wird die Ekr gemäß der Anzahl der entfernten Kronen berechnet, wobei eine zusätzliche Trennstelle zu einem im Mund verbleibenden Teil der Brücke separat zählt. In Ihrem Fall wurden jedoch die Zähne extrahiert, ohne vorher die Kronen zu entfernen. Dies berechtigt nicht zur Ekr. Und auch die X3 kann nicht abgerechnet werden. Dies ist nur bei einer besonders schwierigen Zahnentfernung (ohne Aufklappung) möglich, wenn die Schwierigkeit in der Fraktur bzw. Zerstörung der Krone begründet ist.  

     

    Denkbar wäre allenfalls, die ganze Behandlung privat abzudingen und mit entsprechend erhöhtem Steigerungsfaktor abzurechnen; das ist jedoch, obschon vollkommen korrekt, wohl eher eine theoretische Möglichkeit.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 15 | ID 112872