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  • 02.09.2009 | Wirtschaftlichkeitsprüfung, Teil 2

    Was Sie bei den einzelnen Bema-Ziffern unbedingt beachten sollten

    Im ersten Teil hatten wir uns mit dem Wirtschaftlichkeitsbegriff, Praxisbesonderheiten, kompensatorischen Einsparungen und der Vorbereitung auf ein Prüfgespräch befasst.  

     

    Gute Abrechnungskenntnisse - in der täglichen Praxis ohnehin existentiell wichtig - sind gleichzeitig auch ein wichtiges Hilfsmittel zur Abwehr negativer Folgen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Daneben ist auch die regelmäßige Beobachtung der Negativstatistik der KZV von Bedeutung. Leider stellen nicht mehr alle KZVen diese so genannte „100-Fall-Statistik“ zur Verfügung, sondern rücken sie erst im Rahmen einer anberaumten Wirtschaftlichkeitsprüfung heraus. In unserem zweiten Beitrag und im nächsten Heft befassen wir uns speziell mit einzelnen Gebührenpositionen und geben wichtige Hinweise, wie Sie teure Fehler vermeiden können.  

    Stellen Sie die Weichen richtig durch eine exakte Dokumentation

    Der Dokumentation der erbrachten Leistungen wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung große Bedeutung beigemessen, denn vom Zahnarzt wird erwartet, dass er in jeder Prüfungssituation stichhaltig belegen kann, warum er an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Zahn die abgerechnete Leistung erbracht hat. Auf die folgenden Ziffern sollten Sie bei Ihrer Dokumentation daher besonders achten: Beratungen (Ä1); eingehende Untersuchungen (01); Inzisionen 1 (Ä161); Röntgenkomplex; Vitalitätsprüfungen (Nr. 8); Behandlung überempfindlicher Zähne (Nr. 10); Füllungskomplex; Endokomplex; Med (Nr. 34); Anästhesien. Aber auch die „kleinen Nebenleistungen“ (Mu, sK) liegen schnell mal über dem Durchschnitt. Dokumentieren Sie die Befunde in der Karteikarte so, dass Sie diese ohne Einsicht in das Röntgenbild wiedergeben können.  

     

    Die konservierend-chirurgischen Leistungen lassen sich vor dem Hintergrund möglicher Überprüfungen in eine Mehrzahl von Leistungen unterteilen, die anhand des Befundes sicher zu kontrollieren und kaum vermehrbar sind, und einige wenige Leistungen, die kaum kontrollierbar und dabei leicht vermehrbar sind. Zu den leicht kontrollierbaren Leistungen zählen insbesondere die Zielleistungen wie Füllungen und Wurzelkanalbehandlungen sowie chirurgische Leistungen wie zum Beispiel Zahnentfernungen oder Zystenoperationen.