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  • 01.11.2006 | Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Acht häufig auftretende, aber vermeidbare Fehler bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen

    von Dr. med. Dr. med. dent. Klaus Oehler, Osnabrück

    Die seit 2004 durchgeführten Prüfungen zeigen regelmäßig auftretende Fehler besonders bei den Zahnärzten, die sich nicht kundig gemacht haben. Dies verlangt das Bundessozialgericht aber vom Zahnarzt. Deshalb kann er sich nicht darauf berufen, dass er sich mit den Regeln nicht auskennt und daher nicht weiß, wie er zu verfahren hat. Die häufigsten Fehler sind:  

     

    1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht bekannt

    Viele Zahnärzte werden sich erst nach Einleitung eines Prüfverfahrens bewusst, was als unwirtschaftlich angesehen wird. Darüber sollte sich ein Praxisinhaber aber schon frühzeitig im Klaren sein, denn wenn ein Prüfverfahren eingeleitet ist, ist es meistens zu spät. Dies auch deshalb, weil ein solcher Prüfantrag für Quartale gestellt wird, die einige Jahre zurückliegen, so dass bei Kürzungen eine Anschlussprüfung für Folgequartale beantragt wird.  

     

    2. Die Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen

    Die Dokumentation der Praxis entspricht vielfach nicht den gestellten Anforderungen, weshalb einerseits im Prüfgespräch oftmals die einzelnen Leistungen nicht ausreichend erklärt werden können und andererseits aus der Dokumentation keine Argumente für eine schriftliche Stellungnahme zu den Eigenheiten der eigenen Praxis gezogen bzw. vom Prüfreferenten aus der Abrechnung erkannt werden können. Wenn beispielsweise die alphanumerische Kennzeichnung einzelner Leistungen wie Röntgenaufnahmen oder Anästhesien bei der Abrechnung nicht vorgenommen wird, kann man vom Prüfreferenten schlecht verlangen, dass er weiß, wie viele Anästhesien für PA-Behandlungen erfolgt sind.  

     

    3. Die Stellungnahme wird zu spät abgegeben