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  • 04.01.2010 | Verlangensleistungen

    Abrechnung einer Schnarcherschiene?

    Frage: „Können Sie mir sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, bei einem Kassenpatienten eine Schnarcherschiene abzurechnen?“  

     

    Antwort: Weder der Bema noch die GOZ enthält zur Abrechnung eines solchen Geräts eine Ziffer. Da es sich in der Regel um eine - medizinisch nicht unbedingt erforderliche - Leistung auf Wunsch des Patienten handelt, empfiehlt sich eine Berechnung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ. Dabei ist die Angabe einer Leistungsziffer entbehrlich. Das Schriftstück muss den Vermerk enthalten, dass eine Kostenerstattung nicht gewährleistet ist.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 14 | ID 132565