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  • 01.04.2005 | Testen Sie Ihr Abrechnungswissen, Teil 3

    Zehn Fragen zur neuen Festzuschussregelung

    Dieses Abrechnungsquiz enthält zehn Fragen, die sich diesmal mit den neuen Festzuschüssen befassen. Von den Lösungen ist immer nur eine richtig. Auf den Seiten 17 und 18 finden Sie die Antworten mit Erläuterungen.  

    1.  

    Welchen Zuschuss erhält der Patient bei der Erstversorgung durch eine implantatgetragene, vestibulär verblendete Krone zum Ersatz eines fehlenden Frontzahnes?  

     

    a)  

    keinen  

     

     

    b)  

    die Zuschüsse 1.1 und 1.3  

     

     

    c)  

    die Zuschüsse 2.1 plus dreimal 2.7  

     

     

    d)  

    den Zuschuss 7.1  

     

    2.  

    Welcher Zuschuss wird für die Krone 11 der vestibulär verblendeten Brücke 16 - - - 12 11 (K - B - B - B - K - K) fällig?  

     

    a)  

    1.1 und 1.3  

     

     

    b)  

    1.1 und 2.7  

     

     

    c)  

    2.5 und 2.7  

     

     

    d)  

    kein eigener Zuschuss, da dieser bereits im Zuschuss 2.3 für die Brücke enthalten ist  

     

    3.  

    Spielt es für die Zuschussgewährung eine Rolle, ob drei benachbarte Kronen verblockt sind oder nicht?  

     

    a)  

    ja, da verblockte Kronen nach der Befundklasse 2 bezuschusst werden  

     

     

    b)  

    ja, da diese Kronen nach der Nr. 91 berechnet werden, was eine Bezuschussung nach der Befundgruppe 1 ausschließt  

     

     

    c)  

    nein, sofern die Kronen deshalb verblockt werden, weil an der endständigen ein Geschiebe angebracht ist  

     

     

    d)  

    nein, das spielt grundsätzlich keine Rolle, sofern die Zähne überkronungsbedürftig sind  

     

    4.  

    Bei vorhandener OK-Totalprothese sollen die fehlenden Unterkieferzähne 44 und 45 durch eine voll verblendete Brücke 46 - - 43 ersetzt werden. Welche Zuschüsse fallen an?  

     

    a)  

    2.2 und zweimal 2.7  

     

     

    b)  

    3.1  

     

     

    c)  

    2.1 und zweimal 2.7  

     

     

    d)  

    zweimal 1.1, dazu einmal 1.3  

     

    5.  

    Bei der Versorgung mit voll verblendeten VMK-Kronen sind diese sämtlich nach GOZ abzurechnen. Liegt hier ein „Mischfall“ vor, bei dem der Patient die Zuschüsse im Wege der Kostenerstattung erhält? 

     

    a)  

    ja, da mehr als 50 Prozent des Honorars auf GOZ-Leistungen entfällt  

     

     

    b)  

    nein, da andersartige Leistungen vorliegen  

     

     

    c)  

    ja, da andersartige Leistungen vorliegen  

     

     

    d)  

    nein, da ein Mischfall nur dann vorliegt, wenn mehr als die Hälfte des Honorars auf andersartige Leistungen entfällt  

     

    6.  

    Für die Versorgung mit einer dreispännigen Brücke (K - B - K - B - K - B - K) wird an einem der Pfeilerzähne eine Amalgamfüllung gegen eine dreiflächige Zement-Aufbaufüllung ausgewechselt. Wie ist diese abzurechnen?  

     

    a)  

    nach der Bema-Nr. 13 b (F 2)  

     

     

    b)  

    nach der Bema-Nr. 13 c (F 3)  

     

     

    c)  

    nach der GOZ-Nr. 218  

     

     

    d)  

    nach der GOZ-Nr. 209  

     

    7.  

    Welche Zuschüsse fallen für die Neuverblendung einer Krone im zahntechnischen Labor mit anschließendem Wiedereinsetzen an?  

     

    a)  

    6.9  

     

     

    b)  

    6.8  

     

     

    c)  

    6.8 + 6.9  

     

     

    d)  

    6.8 + 1.3  

     

    8.  

    Welche Art der Versorgung stellt eine Adhäsivbrücke zum Ersatz eines fehlenden Frontzahnes bei karies- und füllungsfreien Nachbarzähnen dar?  

     

    a)  

    grundsätzlich eine Regelversorgung  

     

     

    b)  

    eine Regelversorgung, falls der Patient zwischen 14 und 20 Jahre alt ist  

     

     

    c)  

    grundsätzlich eine gleichartige Versorgung  

     

     

    d)  

    eine gleichartige Versorgung, falls der Patient zwischen 14 und 20 Jahre alt ist  

     

    9.  

    Löst eine zahnbegrenzte Freiendbrücke zum Ersatz eines mesial fehlenden seitlichen Schneidezahns einen Festzuschuss aus?  

     

    a)  

    nein, da nur eine Freiendbrücke zum Ersatz eines mesial fehlenden Prämolaren eine Vertragsleistung darstellt  

     

     

    b)  

    ja, da es allein auf den Befund ankommt  

     

     

    c)  

    ja, aber nur, wenn es sich um einen jugendlichen Patienten handelt  

     

     

    d)  

    nein, da die Regelversorgung in einer konventionellen dreigliedrigen Brücke besteht  

     

    10.  

    Unter welchen Voraussetzungen wird für die Erneuerung eines defekten Außenteleskops der Zuschuss 6.10 fällig?  

     

    a)  

    immer ohne Einschränkungen  

     

     

    b)  

    nur innerhalb des Verblendbereichs  

     

     

    c)  

    nur auf einem Eckzahn  

     

     

    d)  

    wenn die Teleskopkrone auch bei einer neuen Prothese Regelversorgung wäre  

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 7 | ID 84719