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  • 31.03.2008 | Sozialversicherungsabkommen

    Versorgung von im Ausland krankenversicherten Patienten: Wichtige Hinweise im Online-Service

    Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger krankenversichert sind, haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vertragszahnärztliche Versorgung zu Lasten einer von ihnen gewählten deutschen Krankenkasse. Grundlage hierfür sind zum einen Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene und zum anderen bilaterale Abkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Die Leistungsansprüche, die aus diesen Regelungen resultieren, sind von verschiedenen Faktoren abhängig (zum Beispiel vorübergehender Aufenthalt oder Wohnort in Deutschland).  

     

    Die KZBV und die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ haben die komplexen Rechtsvorschriften in Form von praxisorientierten Übersichten zum Verfahrensablauf aufbereitet, um der Zahnarztpraxis eine reibungslose Patientenbetreuung zu ermöglichen. Den Übersichten, die als Orientierungshilfe für die tägliche Arbeit gedacht sind, kann entnommen werden, was im Einzelnen von der Dokumentation bis zur Abrechnung zu beachten ist. Diese Hinweise sind im Online-Service unter www.iww.de (in „myIWW“ einloggen) unter „Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe“ abrufbar.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 5 | ID 118355