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  • 04.11.2010 | Sozialgericht Aachen

    Keine Kostenerstattung für Funktionsanalyse wegen einer CMD beim Kassenpatienten

    Bei einer Patientin waren wegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) funktionsanalytische Maßnahmen geplant. Der Zahnarzt erstellte daher einen privaten Heil- und Kostenplan, den die Patientin bei ihrer Krankenkasse einreichte. Die Kasse weigerte sich, die Kosten zu erstatten. Daraufhin erhob die Patientin Klage. Das Sozialgericht Aachen entschied jedoch am 13. Juli 2010 (Az: S 13 KR 105/10; Abruf-Nr. 103239), dass die Patientin keinen Anspruch habe. § 28 Abs. 2 S. 8 SGB V enthalte einen Leistungsausschluss der zahnärztlichen Behandlung für funktionsanalytische Maßnahmen. Dies bedeute, dass solche Maßnahmen nicht zu den von der Krankenkasse zu gewährenden zahnärztlichen Leistungen gehören.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139747