Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2008 | Röntgen

    Röntgen des Zahnes in drei Ebenen: Abrechnung?

    Frage: „Zur Bestimmung der initial geraden, für eine Wurzelstiftinsertion relevanten Strecke eines Unterkiefer-Molaren musste der Zahn in drei Ebenen geröntgt werden (erstens senkrecht auf die Zahnbogentangente, zweitens seitlich von vorne und drittens seitlich von hinten). Die Aufnahmen wurden in einer Sitzung gefertigt. Wie ist das abzurechnen?“  

     

    Antwort: Mehrere Aufnahmen desselben Zahnes in einer Sitzung können abgerechnet werden, sofern mit einer Aufnahme keine ausreichende Diagnose möglich war. Werden in einer Sitzung zur gleichen Zeit mehrere Röntgenaufnahmen notwendig (hier orthoradial, mesial-exzentrisch und distal-exzentrisch), erfolgt die Abrechnung nach Bema-Nr. Ä925b (Rö5).  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 10 | ID 121332