Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.10.2008 | Recht

    Zusatzversicherungen: Was ist zu beachten?

    Wenn derzeit ein Geschäft so richtig gut läuft, dann ist es das der privaten Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Die Angebote sind zwar von unterschiedlicher Güte – es ist jedoch in erster Linie Sache des Patienten, den richtigen Vertrag abzuschließen. Dennoch wird auch die Zahnarztpraxis gehäuft mit Fragen konfrontiert, auf die es eine Antwort zu finden gilt.  

    Anfragen der Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss

    Die versicherte Leistung ist jeweils die medizinisch notwendige Heilbehandlung. In welchem Umfang sie versichert ist, hängt vom individuellen Vertrag ab. Keinesfalls versichert ist jedoch die Erkrankung, die bereits bei Vertragsabschluss aufgetreten war. So kommen die Patienten oft erst dann auf die Idee, sich zusätzlich abzusichern, wenn sie einen Heil- und Kostenplan für eine prothetische oder implantologische Versorgung vor sich liegen haben. In diesem Fall ist es zu spät, denn die bereits vorhandene Krankheit ist vom Versicherungsschutz ausgenommen und wird auch nicht bezahlt, wenn die Karenzzeit abgelaufen ist.  

    Um festzustellen, welche Befunde bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, werden häufig Anfragen von der Versicherung an den Zahnarzt versandt – mit der Bitte, den aktuellen Befund und geplante Behandlungen anzugeben. Der Zahnarzt ist jedoch nicht verpflichtet, der Versicherung zu antworten, denn er hat keine vertragliche Beziehung mit der Versicherung. Will er dennoch – auf Wunsch des Patienten – die Fragen beantworten, so ist zweierlei abzuklären: 1. Liegt eine Schweigepflichtentbindung von Seiten des Patienten vor? 2. Ist die Versicherung bereit, die Kosten Ihres Aufwandes zu übernehmen? Zur Klärung der Kostenübernahme können Sie das folgende Schreiben an die Krankenversicherung senden:  

     

    Musterschreiben

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    im Interesse meines o. g. Patienten bin ich gern bereit, Ihr Auskunftsersuchen zu bearbeiten und Ihnen die zur Abklärung Ihrer Leistungspflicht notwendigen Fragen zu beantworten. Der Umfang übersteigt jedoch bei weitem meine Pflicht zur Kurzauskunft. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich Ihrem Ansinnen erst dann nachkommen kann, wenn von Ihrer Seite eine definitive Kostenübernahmeerklärung für meine Kosten (Zeitaufwand, Sachkosten) vorliegt.  

     

    Für meine Bemühungen erlaube ich mir, pauschal Aufwendungen in Höhe von ... Euro geltend zu machen (§670 BGB). Eine Honorierung auf Grundlage von GOZ-/GOA-Positionen muss ich ablehnen, da es sich hier um eine medizinisch nicht notwendige Leistung handelt (§ 1 Abs. 2 GOZ).  

     

    Ihrem Auskunftsbegehren werde ich umgehend nachkommen, sobald mir Ihre Kostenübernahmeerklärung vorliegt, und Ihnen die gewünschten Informationen über meinen Patienten weiter-leiten. Eine Kopie dieses Schreibens erhält der Patient.  

     

    Mit freundlichen Grüßen  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 9 | ID 121748